Ungewöhnlicher Prozess

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Ausgabe Nummer 76 - Efferd 1046 BF

Ungewöhnlicher Prozess

Selbsternannter Priester vor Gericht

DRABENBURG, Rondra 1046 BF. Eine ungewöhnliche Anklage musste die Vögtin Grothissa Götnisch gemeinsam mit dem in Bärenfang verweilenden Richtgreven Firundal von Sindelsaum verhandeln.

Godo Hasenschlag aus Wogenschlag hatte dem Baron den Streuner Mankius von Wislo als Hexer gemeldet, der ihren Sohn Orto dazu gebracht habe, die Ersparnisse der Familie an ihn zu verschenken. Der besagte Mankius hatte bereits seit einigen Monaten für Aufregung gesorgt, da er im ganzen westlichen Kosch wirre Aussagen über die Götter Deres verbreitete. In der Verhandlung gab Wislo dann an, er sei ein Priester des Gottesberges Arbach und Orto sein „Erstzelot“. Er habe ihn aber weder verhext noch das Geld gefordert; Orto habe es ihm geschenkt.

Die Vögtin, die nicht gerade für ihre Milde bekannt ist, beriet sich kurz mit dem Richtgreven. Danach urteilte sie, es sei nicht festzustellen, dass Mankius schändliche Magie eingesetzt habe. Dennoch habe er sich gegen die Götter vergangen, weshalb sie Mankius und auch direkt Orto zu einer empfindlichen Strafe für „Rütteln an den Grundfesten von Dere und Alveran“ verurteilte: Neben drei Tagen Pranger auf dem Marktplatz von Drabenburg müssen die beiden Verurteilten nun eine Strafe in Höhe von Hasenschlags Ersparnissen zahlen.

Godo Hasenschlag fiel noch direkt im Saal in Ohnmacht, als sie gewahr wurde, dass ihre kostbaren Ersparnisse durch ihre Anklage nun auf direktem Wege in die Truhen des Barons wandern würden. Und auch Mankius von Wislo musste einsehen, dass der Weg nach Alveran zunächst über den Pranger Drabenburgs führt.

Andhor Kirschbäumer