Rosenschlosser Ränke - Beschluss des Fürsten
Im Namen seiner Durchlaucht Blasius vom Eberstamm, Fürst des Kosch, Baron von Fürstenhort, Ehrbarer Freund der Zwergenvölker, Junker von Südheide, Edler zu Angbar und Erlenschloss, zu Salzmarken, Herr der Berge und Täler, Hügel und Auen, Erz-Ritter des Kosch, Ehrenjäger des OVR etc. pp. sei Folgendes kundgetan:
Wegen verräterischer Aufwiegelei und Anstiftung zu mordlüsternen Taten sei seine Wohlgeboren Elwart vom Hochfeld mit dem heutigen Tage seiner Lehen enterbt. Fortan wird er sein Dasein in dem Steinbruch von Heisenbinge fristen, auf dass der Herr Ingerimm seinen Weg auf tugendhafte Pfade lenke.
Anstatt seiner, wird von nun an seine Tochter Lanzelind vom Hochfeld als Junkerin von Hochfeld und Rosenschloss die Geschicke unter Antlitz des Götterfürsten leiten.
gegeben im Rondra 1035 BF zu Burg Fürstenhort
Blasius vom Eberstamm