Der Vogt der Geistmark und der Orden der Waechter Rohals geben bekannt:: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 13. März 2024, 19:20 Uhr


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Ausgabe Nummer 15 - Phex 1019 BF

Der Vogt der Geistmark und der Orden der Waechter Rohals geben bekannt:

Zum Schutze vor dem daemonischen Unwesen, welches in Ochsengestalt die Geistmark durchwuetet, moege jeder und jede, so sich in der Baronie aufhalten, folgendes Zeichen am Halse tragen: ein Kreis, mindestens zwei Finger im Durchmesser, darin das Auge des Herrn PRAios nebst zwei Glyphen, welche beigefuegter Abbildung nachgebildet werden moegen, aus Silber, besser noch aus Gold gefertigt, an einer Schnur von der Wolle eines fehlerfreien Lammes.

Weiterhin werden in der Baronie Schutzstelen aus Koschbasalt aufgestellt, die maechtige Zauberzeichen tragen und dazu das Siegel des Vogtes. Wer sich erdreistet, eine soche Stele zu beschaedigen, umzustellen oder sonstwie sich daran zu vergreifen und dergestalt mit Leben und Sicherheit der Bewohner der Geistmark zu spielen, soll zum Tode verurteilt werden.

Im Namen von Fuerst und Graf, den Zwoelfen befohlen.