Wir sagen „Baroschem!“
Wir sagen „Baroschem!“
Der Kosch feiert tausend Jahre Reinheitsgebot
Tausend Jahre ist es her, dass Fürstin Garethia vom Eberstamm das Reinheitsgebot erließ. Seither steht der Kosch nicht nur für Braukunst auf höchstem Niveau, sondern auch für Gastfreundschaft und Gemütlichkeit. Somit ist es kein Wunder, dass das Jubiläum im ganzen Land mit zahlreichen Festen, Wettbewerben und Dankgottesdiensten begangen wurde.
Der Kosch ist weithin bekannt für seine vorzüglichen Schmiedewaren – vielleicht aber noch mehr für sein köstliches Bier, oder besser: für seine Biere. Denn die Vielfalt unter den Gebräuen ist groß, und wer sie alle aufsagen wollte, bräuchte im Anschluss einen ordentlichen Humpen, um die ausgetrocknete Kehle zu befeuchten.
All diese Sorten haben aber eines gemeinsam: Sie sind nach dem Reinheitsgebot gebraut, welches besagt, dass ein Koscher Bier nur Hopfen, Malz und Wasser enthalten darf. So hat es vor tausend Jahren die gute Fürstin Garethia beschlossen, auf Anraten des Greven Eumel Mandelschmelz, welcher zum ersten Braugreven des Kosch ernannt wurde. Und seither wachen seine Nachfolger über die Einhaltung dieses Gebots, ziehen durchs Land, prüfen und verkosten – und wenn sie alles in der Ordnung vorgefunden haben, hinterlassen sie ihr Siegel, auf dass die Gäste wissen: Hier gibt es Gutkoscher Bier.
Was viele dabei nicht bedenken: Ein Reinheitsgebot erlässt man eigentlich nur dann, wenn etwas im Argen liegt; und das war durchaus der Fall in den Braustuben unseres Landes! Aus Mangel, Unkenntnis oder Freude am Experimentieren gaben die Brauer in alten Zeiten alles Mögliche (und manchmal auch Unmögliche) in das Getränk – mit teils übler, ja schädlicher Wirkung! Man sprach aus diesem Grund dann auch von „Hexenbier“.
Diese Zeiten und Sitten sind aber götterlob nun vorbei, und heute finden die Braugreven bei ihren Inspektionen und Verkostungen nur selten ein so genanntes Schandbier vor, das nicht den von Eumel Mandelschmelz erstellten Regeln entspricht.
Wer aber glaubt, die Beschränkung auf Hopfen, Wasser und Malz sorge für Eintönigkeit, der irrt sich gewaltig und sei auf den Artikel „Koschland, deine Biere“ verwiesen, welcher sich in der Ausgabe Nr. 28 unseres Blattes findet. Auch über das Brauwesen wurde in der Vergangenheit bereits ausführlich berichtet, und zwar in der Ausgabe Nr. 23.
Noch besser aber ist es, von dem guten Bier zu kosten, statt nur darüber zu lesen. Dabei wird man merken, dass der Kosch weit mehr zu bieten hat als „nur“ das Ferdoker, welches im Außerkosch wohl am bekanntesten sein mag, oder das Angbarer Alt, das jeder Besucher der Warenschau gewiss schon einmal probiert hat. Möglichkeiten, ein Krüglein zu leeren, findet man allerorten, sei es in der Taverne, sei es auf einem der frohen Feste.
Doch genug der Vorrede! Die Schriftleitung des KOSCH-KURIER wünscht ihren Lesern viel Vergnügen mit dieser Sonderausgabe und bedankt sich bei allen, die dazu beigetragen haben! Baroschem!
Nachtrag
Manch einer wundert sich, warum die 1000-Jahr-Feier eines 40 BF erlassenen Gebotes im Jahre 1039 stattfindet und nicht 1040. Das ist so: Erlassen wurde das Gesetz bereits im Feuermond 1039, in Kraft trat es allerdings zum 1. Praios des folgenden Jahres, damit die Brauer und Wirte noch Zeit genug hätten, sich auf die Neuerung einzustellen. Daher wurde beschlossen, das frühere Datum zu wählen und das große Fest auf den Geburtstag des guten Fürsten Blasius zu legen.
