Bergkönig: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die Koschimer Könige (ab. ca. 3000 v. H.)
 
* Die Koschimer Könige (ab. ca. 3000 v. H.)
 
* Die Könige der Hügellande (nach den Dunklen Zeiten?)
 
* Die Könige der Hügellande (nach den Dunklen Zeiten?)
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* derzeit [[Nirwulf Sohn des Negromon]] (als [[Oberster Richter des Hügelvolkes]])
  
 
'''Die (erzzwergischen) [[Bergkönige von Koschim]]''' (seit [[Der falsche Fürst| 933]] BF)
 
'''Die (erzzwergischen) [[Bergkönige von Koschim]]''' (seit [[Der falsche Fürst| 933]] BF)

Version vom 3. Mai 2018, 22:01 Uhr

Bergkönig ist ein Ehrentitel der Zwerge. Aus dem Rogolan "Rogmarog" (Rogolan-R.gifRogolan-O.gifRogolan-G.gifRogolan-M.gifRogolan-A.gifRogolan-R.gifRogolan-O.gifRogolan-G.gif) übersetzt bedeutet es jedoch eigentlich "Oberster Richter".

Aufgabe eines Bergkönigs ist weniger das Regieren, als vielmehr das Beraten und Richten innerhalb seines Zwergenvolkes. Er schlichtet Streitigkeiten zwischen verschiedenen Sippen, sitzt Gerichtsverhandlungen vor und übernimmt auch repräsentative Aufgaben.
In der Regel gilt eine dynastische Erbfolge, bei der der Sohn einer vornehmen Sippe auf den Vater nachfolgt (siehe auch Onkelwirtschaft). In Zeiten der Gefahr wählen sich die verschiedenen Völker zudem einen gemeinsamen Hochkönig - den Rogmarok.

Oberster Richter des Hügelvolkes

Da "Rogmarog" Oberster Richter bedeutet und wenig mit einem menschlichen König gemein hat, trägt auch der oberste der Hügelzwerge diesen Ehrentitel, selbst wenn die Hügelzwerge kein Bergkönigreich mehr besitzen.

Bergkönige im Mittelreich

Durch die Bergfreiheiten sind die Bergkönige im Mittelreich in das Lehenssystem des Reichs integriert. Sie gelten als Gefolgsleute des Greifenthrons.
Gemäß der Lex Zwergia, dürfen nur Bergkönige über Zwerge ihres Volkes Recht sprechen, auch wenn diese andernortes ein Verbrechen begangen haben.

Die Bergkönige im Kosch

Die Könige des Hügelvolkes

Die (erzzwergischen) Bergkönige von Koschim (seit 933 BF)

Die (ambosszwergischen) Bergkönige von Tosch Mur (seit vielen tausend Jahren)