Bergfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Bergfreiheit]]en sind [[Bergkönigreich]]e der Zwerge auf dem Gebiet des Neuen Reiches, die von einem [[Bergkönig]] regiert werden und vom mittelreichischen Kaiser anerkannt wurden.
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Die '''Bergfreiheiten''' sind [[Bergkönigreich]]e der Zwerge auf dem Gebiet des Neuen Reiches, die von einem [[Bergkönig]] regiert werden und vom mittelreichischen '''Kaiser''' anerkannt wurden. <br>
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Im Kosch sind dies die unter dem Amboss gelegene Bergfreiheit [[Tosch Mur]] sowie das erzwergische Reich [[Koschim]]. Koschim führt räumlich das Erbe der alten Koschzwerge fort, während die Nachfahren dieses Volks ihre Bingen vor Jahrtausenden verließen und nun als [[Hügelzwerge]] bekannt sind. Der [[Bund auf Ewig]] und anderes altes Recht schützen die Hügelzwerge, doch verfügen sie über weitaus weniger Autonmie als ihre Vettern, da sie mitten unter den Menschen leben. <br>
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Laut [[Lex Zwergia]] sind Bergfreiheiten (reichsunmittelbaren) Grafschaften gleichgestellt und zwergischer Gestzgebung unterworfen. De Jure regiert ein von Kaiser und Bergkönig eingesetzter Graf die oberirdischen Besitzungen – De Facto übernimmt diese Rolle der Bergkönig in Personalunion. <br>
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Kleine Exklaven der Bergfreiheiten im Menschengebiet werden als [[Bergwacht]]en bezeichnet.  
  
Im Kosch sind dies die die unter dem [[Ambossberge|Amboss]] gelegene Bergfreiheit [[Tosch Mur]] sowie das erzwergische Reich [[Koschim]]. Koschim führt räumlich das Erbe der alten Koschzwerge fort, während die Nachfahren dieses Volks ihre Bingen vor Jahrtausenden verließen und nun als [[Hügelzwerge]] bekannt sind. Der [[Bund auf Ewig]] und anderes altes Recht schützen die Hügelzwerge, doch verfügen sie über weitaus weniger Autonmie als ihre Vettern, da sie mitten unter den Menschen leben.
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Von Zwergen regierte '''Baronien''' sind hingegen nicht mit Bergfreiheiten zu verwechseln, da der Baron ein Gefolgsmann des '''Grafen''' ist und nicht des Bergkönigs. Des Weiteren gelten in solchen Baronien natürlich die mittelreichsichen und nicht die zwergischen Gesetze.
 
 
Zu den Bergfreiheiten zählen faktisch auch einige von Zwergen regierte Baronien, in die kein Fürst und kein Kaiser einen menschlichen Baron einsetzen könnte. Kleine Exklaven der Bergfreiheiten im Menschengebiet werden als [[Bergwacht]]en bezeichnet.
 
[[Kategorie:Zwergisches]]
 

Version vom 29. Juni 2016, 11:30 Uhr

Die Bergfreiheiten sind Bergkönigreiche der Zwerge auf dem Gebiet des Neuen Reiches, die von einem Bergkönig regiert werden und vom mittelreichischen Kaiser anerkannt wurden.
Im Kosch sind dies die unter dem Amboss gelegene Bergfreiheit Tosch Mur sowie das erzwergische Reich Koschim. Koschim führt räumlich das Erbe der alten Koschzwerge fort, während die Nachfahren dieses Volks ihre Bingen vor Jahrtausenden verließen und nun als Hügelzwerge bekannt sind. Der Bund auf Ewig und anderes altes Recht schützen die Hügelzwerge, doch verfügen sie über weitaus weniger Autonmie als ihre Vettern, da sie mitten unter den Menschen leben.
Laut Lex Zwergia sind Bergfreiheiten (reichsunmittelbaren) Grafschaften gleichgestellt und zwergischer Gestzgebung unterworfen. De Jure regiert ein von Kaiser und Bergkönig eingesetzter Graf die oberirdischen Besitzungen – De Facto übernimmt diese Rolle der Bergkönig in Personalunion.
Kleine Exklaven der Bergfreiheiten im Menschengebiet werden als Bergwachten bezeichnet.

Von Zwergen regierte Baronien sind hingegen nicht mit Bergfreiheiten zu verwechseln, da der Baron ein Gefolgsmann des Grafen ist und nicht des Bergkönigs. Des Weiteren gelten in solchen Baronien natürlich die mittelreichsichen und nicht die zwergischen Gesetze.