Reichsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus KoschWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Kunar (D | B)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Kunar (D | B)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 9: Zeile 9:
'''
'''
Weitere Richter der ersten Kammer:'''
Weitere Richter der ersten Kammer:'''
* Baron [http://www.dohlenfelde.de/Leuthe.php?standID=hochadel&recordID=angrondvonsturmfels Angrond von Sturmfels] (Nordmarken, Halbbruder des koscher Barons [[Hagen von Sturmfels]])
* Baron [http://www.dohlenfelde.de/Leuthe.php?standID=hochadel&recordID=angrondvonsturmfels Angrond von Sturmfels] (Nordmarken, Halbbruder des koscher Barons [[Hagen von Salmingen-Sturmfels]])
* Baron Keven von Grassing  
* Baron Keven von Grassing  
* Baronin Urinai von Rondbirge
* Baronin Urinai von Rondbirge

Version vom 23. Oktober 2018, 18:15 Uhr

Das Reichsgericht des Neuen Reiches besteht aus zwei Kammern mit jeweils acht Richtern. Die erste Kammer ist mit Baronen und Grafen besetzt, die zweite mit Junkern, Edlen und Rittern. Die letzte große Umbesetzung erfolgte noch 21 Hal durch König Brin. Zusätzlich gibt es das Amt des Reichscronanwaltes (seit neuestem Landgraf Alrik Custodias-Greifax von Gratenfels), der beiden Kammer zugeordnet ist und dort stets die erste (und möglicherweise entscheidende Stimme abgibt), sowie den Reichsseneschall, der durch seine Zustimmung den Urteilen Rechtskraft verleiht. Dieses Amt liegt traditionell bei einem der Herzöge des Reiches (früher Jast Gorsam vom Großen Fluss, zuvor Kunibald Frankward von Ehrenstein).

Der bekannt kaisertreue Kosch stellt in der ersten Kammer im Vergleich zu seiner geringen Größe eine erstaunliche Anzahl der Richter:

Weitere Richter der ersten Kammer:

Vor Jahren versuchten die Reichsrichter Graf Growin und Baron Stoia, die Amtsausübung des Seneschalls nach dessen Angriff auf den Großinquisitor Rapherian von Eslamshagen zu verhindern, ihre Blockadehaltung blieb jedoch angesichts der borbaradianischen Invasion ohne Folgen.

Quellen

Offizielles

Inoffizielles

Links