Baronin handelt nicht

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Ausgabe Nummer 29 - Peraine 1023 BF

Baronin handelt nicht

Rohalssteger Vasallen opponieren

ROHALSSTEG. Die Lage in der Baronie im Südwesten des Angbarer Sees ist weiterhin gespannt (der Kosch-Kurier No. 27 berichtete).

Vom Baron des Landes hat man seit Madaläufen nichts gehört, und seine Gemahlin scheut sich fürderhin, die seitdem vakant gewordenen Ritterschaften neu zu besetzten. Inzwischen sind es ihrer drei: neu hinzugekommen ist die Ritterschaft Valoor, deren Herr, Ritter Born von Valpurg, vor einigen Wochen in bereits verwestem Zustande in seinem Turm aufgefunden wurde. Niemand hatte ihn vermißt, sah man den Eigenbrödler doch eher selten, und jeglichen Besuch verbat er sich stets. Des Grafen Land-Gendarmen und die Büttel der Baronie halten indes, so heißt es, dringlichen Ausschau nach der Magd Xanne und dem Knecht Runkel, dem Gesinde des Ritters.

Das Bedenkliche an dieser Situation ist der in der Baronin anscheinend vorhandene Glaube, sie solle nicht mehr Entscheidungsbefugnis haben als ihre ihr unmittelbar unterstehenden Vasallen. Von jenen sind ihr lediglich drei geblieben, und nur einer, Obster Lusus Hersberg, der Verwalter der Ritterschaft Rohalssteg, steht hinter ihr. Die beiden anderen, Ritter Angbart von Salzmarken-See sowie der Bergreve von Breg, Notgarm, Sohn des Nogasch, führen stetes Widerwort.

Aus diesem Grunde erbrachte auch das letzte Ratstreffen der vier — zum ersten Mal in der Geschichte Rohalsstegs — überhaupt kein Ergebnis. Dabei gab es wichtige Fragen wie beispielsweise die Zukunft des Seeverkehrs zwischen Rohalssteg und Vinansamt zu besprechen. Doch war keiner der beteiligen Adeligen hinterher dem Kosch-Kurier etwas über das Ergebnis der Beratungen mitteilen.

Es bleibt also weiterhin nichts, als zu hoffen, daß die Baronin entweder die ihr zur Verfügung stehende Macht praiosgefällig nützt oder fähige Vasalle einsetzt, da mit einer Rückkehr des Barons Conrad Salfriedjes von seiner Pilgerfahrt nicht zu erwarten scheint und — so sagen böse Zunge — diese auch nicht zu wünschen sei.

Angbar Götterfried