Sindelsaumer Miliz: Unterschied zwischen den Versionen

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In der uralten [[Sindelsaumer Schildordnung]] wird exakt geregelt, wer mit wie vielen Männern und Frauen von seinem Hof in der Miliz zu dienen hat. Grundsätzlich ist zu sagen, dass sich die Zahl der Personen die zum Waffendienst ausgesandt werden müssen an der Größe des Hofes bemisst. Reiche Grundbesitzer müssen sogar ein geeignetes Pferd mit sich führen. Die Zwerge in der Baronie dürfen eigentlich nicht zur Miliz eingezogen werden, aber sie beteiligen sich freiwillig an dieser. Der Waffendienst bemisst sich, wie im Mittelreich allgemein üblich auf 40 Tage. Letzten Endes handelt es sich bei der Schildordnung jedoch um eine Ideensammlung für den Baron an die er sich halten kann, oder eben auch nicht. Daher kann das Aufgebot je nach Situation stark schwanken.
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In der uralten [[Sindelsaumer Schildordnung]] wird exakt geregelt, wer mit wie vielen Männern und Frauen von seinem Hof in der Miliz zu dienen hat. Grundsätzlich ist zu sagen, dass sich die Zahl der Personen die zum Waffendienst ausgesandt werden müssen an der Größe des Hofes bemisst. Reiche Grundbesitzer müssen sogar ein geeignetes Pferd mit sich führen. Die Zwerge in der Baronie dürfen eigentlich nicht zur Miliz eingezogen werden, aber sie beteiligen sich freiwillig an dieser. Der Waffendienst bemisst sich, wie im Mittelreich allgemein üblich auf 40 Tage. Letzten Endes handelt es sich bei der Schildordnung jedoch um eine Ideensammlung für den Baron an die er sich halten kann, oder eben auch nicht. Daher kann das Aufgebot je nach Situation stark schwanken.  
  
Generell handelt es sich bei der Miliz um die Landwehr der Baronie [[Sindelsaum]]. Theoretisch gäbe es wohl mehr als 800 waffenfähige Personen in den Sindelsaumer Landen, aber durch die [[Sindelsaumer Schildordnung|Schildordnung]] wurde festgelegt, dass nur ein bestimmter Anteil an der Bevölkerung wirklich ausrücken muss.  
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Generell handelt es sich bei der Miliz um die Landwehr der Baronie [[Sindelsaum]]. Theoretisch gäbe es wohl mehr als 800 waffenfähige Personen in den Sindelsaumer Landen, aber tatsächlich muss nur ein bestimmter Anteil an der Bevölkerung wirklich ausrücken. Sollten jedoch feindliche Horden in [[Sindelsaum]] selbst einfallen würden wohl alle waffenfähigen Männer und Frauen eingezogen. Im Ernstfall wird die [[Barabeiner Burgwache]] zur Verstärkung der Miliz herangezogen.
Sollten jedoch feindliche Horden in [[Sindelsaum]] selbst einfallen würden wohl alle waffenfähigen Männer und Frauen eingezogen. Im Ernstfall wird die [[Barabeiner Burgwache]] zur Verstärkung der Miliz herangezogen.  
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Tatsächlich wurde die Miliz in den letzten einhundert Jahren nicht mehr zu den Waffen gerufen und die Männer und Frauen sind für eine Schlacht nicht zu gebrauchen. Baron [[Erlan von Sindelsaum|Erlan]] zieht in jüngster Zeit immer wieder Mitglieder der Miliz zum Wachdienst auf der [[Barabein (Burg)| Burg Barabein]] heran, da die eigentliche [[Barabeiner Burgwache|Burgwache]] teilweise für andere Aufgaben benötigt wird.  
 
[[Bild:Miliz auf dem marsch.JPG|thumb|500px|right| Die Miliz auf dem Marsch. Mit freundlicher Genehmigung von [http://www.ulisses-spiele.de/Start.html Ulisses] und [http://www.mia-steingraeber.de/ Mia Steingräber]]]
 
[[Bild:Miliz auf dem marsch.JPG|thumb|500px|right| Die Miliz auf dem Marsch. Mit freundlicher Genehmigung von [http://www.ulisses-spiele.de/Start.html Ulisses] und [http://www.mia-steingraeber.de/ Mia Steingräber]]]
  
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In der [[Sindelsaumer Schildordnung]] wurde festgelegt, dass das geleistete [[Ersatzgeld]] in den Kauf von Waffen und Rüstungen für die Waffentreue fließen soll. Seit den schlechten Erfahrungen in den [[Der falsche Fürst|kaiserlosen Zeiten]] wird diese Regelung wieder umgesetzt und so sind die Arsenale auf [[Barabein (Burg)|Burg Barabein]] gut gefüllt. Außer Armbrust und Axt, die ohnehin jeder in der Gegend besitzt müssen die Waffentreuen daher keine Ausrüstung mitbringen.
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In der [[Sindelsaumer Schildordnung]] wurde einst festgelegt, dass das geleistete [[Ersatzgeld]] in den Kauf von Waffen und Rüstungen für die Waffentreue fließen soll. Trotz der schlechten Erfahrungen in den [[Der falsche Fürst| kaiserlosen Zeiten]] wurde diese Regelung kaum umgesetzt. Dennoch ist die Ausrüstung der Miliz ordentlich, denn während der kaiserlosen Zeiten wurden große Mengen an Waffen und Rüstungen auf [[Barabein (Burg)|Burg Barabein]] eigelagert. Daher ist die Ausrüstung zwar gut, aber teilweise auch veraltet. Auch manch seltsames Stück findet sich bei der potentiellen Ausrüstung, denn hier wurden auch Beutestücke aus den kaiserlosen Zeiten gelagert. Außer Armbrust und Axt, die ohnehin jeder in der Gegend besitzt müssen die Waffentreuen daher keine Ausrüstung mitbringen.  
  
 
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Der Ausbildungsstand der Waffentreuen ist naturgemäß schlecht. Immerhin handelt es sich bei ihnen um Bauern und Handwerker, die sich normalerweise nicht mit dem Kriegshandwerk auseinander setzen. Da das Armbrustschießen im [[Kosch]] ein Volkssport sind die meisten Waffentreue dennoch gute Armbruster. In den vergangenen Jahren haben die meisten Waffentreue keine Schlacht mehr gesehen und so hätten sie wohl jede Kriegstüchtigkeit verloren, wenn die [[Sindelsaumer Schildordnung]] nicht festschreiben würde, dass die Waffentreuen selbst ausrücken müssen, wenn kein Kampf droht. Wenn die Waffentreuen sonst nicht ausrücken müssen werden sie zwei Wochen im Jahr für Übungen herangezogen. Die Ritter und die [[Barabeiner Burgwache]] sorgen in dieser Zeit dafür, dass ein gewisses Level an Kriegstüchtigkeit bei den Waffentreuen erhalten bleibt. Daher ist die Sindelsaumer Miliz ein recht brauchbarer Haufen. Mit professionellen Kämpfern können sie es dennoch nicht aufnehmen, wohl aber mit so mancher unorganisierter Bande.
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Der Ausbildungsstand der Waffentreuen ist naturgemäß schlecht. Immerhin handelt es sich bei ihnen um Bauern und Handwerker, die sich normalerweise nicht mit dem Kriegshandwerk auseinander setzen. Da das Armbrustschießen im [[Kosch]] ein Volkssport sind die meisten Waffentreue dennoch gute Armbruster. In den vergangenen Jahren haben die meisten Waffentreue keine Schlacht mehr gesehen und so haben sie jede Kriegstüchtigkeit verloren. Dabei hilft es auch wenig, dass die [[Sindelsaumer Schildordnung]] festschreibt, dass die Waffentreuen selbst dann ausrücken müssen, wenn kein Kampf droht. Als Einzelperson mögen die Bauern und Handwerker halbwegs brauchbare Kämpfer sein, doch als Einheit sind sie kaum zu gebrauchen.
 
   
 
   
 
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Version vom 23. November 2009, 19:01 Uhr

Sindelsaumer Miliz
Befehlshaber Baron Erlan von Sindelsaum
Heimat Baronie Sindelsaum
Waffengattungen Armbruster und leichte Infanterie
Typ Waffentreue
Feldzeichen/Wappen Weißer Halbmond auf türkis

Struktur

In der uralten Sindelsaumer Schildordnung wird exakt geregelt, wer mit wie vielen Männern und Frauen von seinem Hof in der Miliz zu dienen hat. Grundsätzlich ist zu sagen, dass sich die Zahl der Personen die zum Waffendienst ausgesandt werden müssen an der Größe des Hofes bemisst. Reiche Grundbesitzer müssen sogar ein geeignetes Pferd mit sich führen. Die Zwerge in der Baronie dürfen eigentlich nicht zur Miliz eingezogen werden, aber sie beteiligen sich freiwillig an dieser. Der Waffendienst bemisst sich, wie im Mittelreich allgemein üblich auf 40 Tage. Letzten Endes handelt es sich bei der Schildordnung jedoch um eine Ideensammlung für den Baron an die er sich halten kann, oder eben auch nicht. Daher kann das Aufgebot je nach Situation stark schwanken.

Generell handelt es sich bei der Miliz um die Landwehr der Baronie Sindelsaum. Theoretisch gäbe es wohl mehr als 800 waffenfähige Personen in den Sindelsaumer Landen, aber tatsächlich muss nur ein bestimmter Anteil an der Bevölkerung wirklich ausrücken. Sollten jedoch feindliche Horden in Sindelsaum selbst einfallen würden wohl alle waffenfähigen Männer und Frauen eingezogen. Im Ernstfall wird die Barabeiner Burgwache zur Verstärkung der Miliz herangezogen.

Tatsächlich wurde die Miliz in den letzten einhundert Jahren nicht mehr zu den Waffen gerufen und die Männer und Frauen sind für eine Schlacht nicht zu gebrauchen. Baron Erlan zieht in jüngster Zeit immer wieder Mitglieder der Miliz zum Wachdienst auf der Burg Barabein heran, da die eigentliche Burgwache teilweise für andere Aufgaben benötigt wird.

Die Miliz auf dem Marsch. Mit freundlicher Genehmigung von Ulisses und Mia Steingräber

Das Wappen der Baronie weht natürlich über den Köpfen der Waffentreuen. Dazu kommen dann noch die Banner der beteiligten Adligen, was teilweise zu Verwirrung führen kann. Alle Waffentreuen, ob nun Baron, oder einfacher Bauer sind durch die Schildordnung dazu verpflichtet sich einen weiße Mondsichel auf Brust und Rücken zu nähen, damit im Kampf eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Anfangs wurde diese Regelung nicht so recht durchgesetzt, doch mittlerweile haben die Barone eine große Menge von weißen Mondsicheln in den Arsenalen in Barabein lagern, um damit alle Waffentreuen auszustatten.

Ausrüstung

In der Sindelsaumer Schildordnung wurde einst festgelegt, dass das geleistete Ersatzgeld in den Kauf von Waffen und Rüstungen für die Waffentreue fließen soll. Trotz der schlechten Erfahrungen in den kaiserlosen Zeiten wurde diese Regelung kaum umgesetzt. Dennoch ist die Ausrüstung der Miliz ordentlich, denn während der kaiserlosen Zeiten wurden große Mengen an Waffen und Rüstungen auf Burg Barabein eigelagert. Daher ist die Ausrüstung zwar gut, aber teilweise auch veraltet. Auch manch seltsames Stück findet sich bei der potentiellen Ausrüstung, denn hier wurden auch Beutestücke aus den kaiserlosen Zeiten gelagert. Außer Armbrust und Axt, die ohnehin jeder in der Gegend besitzt müssen die Waffentreuen daher keine Ausrüstung mitbringen.

Ausbildungsstand

Datei:Mondsichel.png
Das Abzeichen der Burgwache.

Der Ausbildungsstand der Waffentreuen ist naturgemäß schlecht. Immerhin handelt es sich bei ihnen um Bauern und Handwerker, die sich normalerweise nicht mit dem Kriegshandwerk auseinander setzen. Da das Armbrustschießen im Kosch ein Volkssport sind die meisten Waffentreue dennoch gute Armbruster. In den vergangenen Jahren haben die meisten Waffentreue keine Schlacht mehr gesehen und so haben sie jede Kriegstüchtigkeit verloren. Dabei hilft es auch wenig, dass die Sindelsaumer Schildordnung festschreibt, dass die Waffentreuen selbst dann ausrücken müssen, wenn kein Kampf droht. Als Einzelperson mögen die Bauern und Handwerker halbwegs brauchbare Kämpfer sein, doch als Einheit sind sie kaum zu gebrauchen.


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