Zwölf-Heller-Regel: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit den Zeiten des [[Reichsvogt]]es [[Thuresch Sohn des Rarx]] gilt in Angbar die Regel, dass niemand die Stadt betreten darf, der nicht mindestens 12 Heller in seinem Beutel mit sich trägt. Dies soll dazu dienen ärmliches Gesindel aus der Stadt zu halten. Die Regel wird bis heute befolgt und so darf sich kein Ortsfremder wundern, wenn er gebeten wird 12 Heller vorzuzeigen. Für Angbarer gilt die Regel natürlich nur eingeschränkt. Kein Wächter käme etwa auf die Idee einen [[Haus Stippwitz|Stippwitz]] nach dem Inhalt seines Beutels zu fragen. Sollte jemand die geforderte Summe nicht vorzeigen können wird er von den Wachen gnadenlos abgewiesen.
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Seit den Zeiten des [[Reichsvögte von Angbar|Reichsvogt]]es [[Thuresch Sohn des Rarx]] gilt in [[Angbar]] die Regel, dass niemand die Stadt betreten darf, der nicht mindestens 12 Heller in seinem Beutel mit sich trägt. Dies soll dazu dienen ärmliches Diebes- und Bettelgesindel aus der Stadt zu halten (denn beides ist innerhalb der Stadt streng verboten). Die Regel wird bis heute befolgt und so darf sich kein Ortsfremder wundern, wenn er gebeten wird 12 Heller vorzuzeigen. Für Angbarer gilt die Regel natürlich nur eingeschränkt. Kein Wächter käme etwa auf die Idee einen [[Haus Stippwitz|Stippwitz]] nach dem Inhalt seines Beutels zu fragen. Sollte jemand die geforderte Summe nicht vorzeigen können wird er von den Torwachen gnadenlos abgewiesen.
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Wandernde [[Handwerk]]sgesellen, die ihr Weg früher oder später in die Eherne führen wird, sparen sich deswegen rechtzeitig zwölf Heller zusammen, die sie an einer Kette um den Hals tragen (und meist am ersten oder letzten Tag in Angbar verprassen).
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* [[wikav:Drei Millionen Dukaten|Drei Millionen Dukaten]]
  
 
[[Kategorie:Angbar]]
 
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Aktuelle Version vom 25. April 2021, 17:37 Uhr

Seit den Zeiten des Reichsvogtes Thuresch Sohn des Rarx gilt in Angbar die Regel, dass niemand die Stadt betreten darf, der nicht mindestens 12 Heller in seinem Beutel mit sich trägt. Dies soll dazu dienen ärmliches Diebes- und Bettelgesindel aus der Stadt zu halten (denn beides ist innerhalb der Stadt streng verboten). Die Regel wird bis heute befolgt und so darf sich kein Ortsfremder wundern, wenn er gebeten wird 12 Heller vorzuzeigen. Für Angbarer gilt die Regel natürlich nur eingeschränkt. Kein Wächter käme etwa auf die Idee einen Stippwitz nach dem Inhalt seines Beutels zu fragen. Sollte jemand die geforderte Summe nicht vorzeigen können wird er von den Torwachen gnadenlos abgewiesen.

Wandernde Handwerksgesellen, die ihr Weg früher oder später in die Eherne führen wird, sparen sich deswegen rechtzeitig zwölf Heller zusammen, die sie an einer Kette um den Hals tragen (und meist am ersten oder letzten Tag in Angbar verprassen).

Quellen