Bergfreiheit

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Die Bergfreiheiten sind Bergkönigreiche der Zwerge auf dem Gebiet des Neuen Reiches, die von einem Bergkönig regiert werden und vom mittelreichischen Kaiser anerkannt wurden.

Im Kosch sind dies die die unter dem Amboss gelegene Bergfreiheit Tosch Mur sowie das erzwergische Reich Koschim. Koschim führt räumlich das Erbe der alten Koschzwerge fort, während die Nachfahren dieses Volks ihre Bingen vor Jahrtausenden verließen und nun als Hügelzwerge bekannt sind. Der Bund auf Ewig und anderes altes Recht schützen die Hügelzwerge, doch verfügen sie über weitaus weniger Autonmie als ihre Vettern, da sie mitten unter den Menschen leben.

Zu den Bergfreiheiten zählen faktisch auch einige von Zwergen regierte Baronien, in die kein Fürst und kein Kaiser einen menschlichen Baron einsetzen könnte. Kleine Exklaven der Bergfreiheiten im Menschengebiet werden als Bergwachten bezeichnet.