Bekanntmachung des Fürsten zu Neubelehnungen 28 Hal: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 15. April 2023, 20:36 Uhr


Kosch-Kurier8-35.gif

Ausgabe Nummer 21 - Tsa 1021 BF

Praios’ Wille sei verkündet!

Im Namen der Heiligen und Unteilbaren Zwölfe — Wir, Blasius vom Eberstamm, Fürst von Kosch, etc. geben unserem Volke kund und zu wissen:

Mancherlei Länderei erscheinet justament verwaiset ob des edlen Koscher Blutes, vergossen in den fernen Gemarkungen Tobriens. Schwer wieget der Verlust und groß ist der Koscher Trauer. Doch wir dürfen nicht verzagen und so ergehet unser Ruf im Namen PRAios’ an hervorragende Mannen und Frauen, auf daß sie gemäß ihres Geburtsrechtes —oder ob ihrer Verdienste um Reich und Provinz —die entstandenen Lücken schließen mögen

Zeichen des Fürsten

Gegeben zu Angbar, am 7. Tag im Mondes des Eisigen Väterchens 28 Hal / Ritter Duridan von Sighelms Halm, Cantzler, recognoscierte / Zur Verbreitung durch unseren Hof-Herold, Prinz Hernobert von Falkenhag.