Unterlassen oder verschlampt?: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. Januar 2020, 20:14 Uhr


Kosch-Kurier36-.gif

Kosch-Kurier 63 - Rahja 1042 BF


ELENVINA. Dem Albenhuser Bund scheint ein trefflicher Streich gelungen zu sein: Gegen die Zahlung von 12.000 Dukaten an die Kaiserin soll er künftig von allen Zöllen des Stapelrechts in den Nordmarken befreit sein. Doch warum an die Kaiserin? Bisher hielten ja die Herzöge das Recht als Lehen vom Kaiserhaus. Das Recht fällt aber mit dem Tod des Inhabers nominell ans Kaiserhaus zurück und wird an dessen Nachfolger neu verliehen. Jetzt verlautete aus der Kanzlei für Handel und Wandel, Herzog Hagrobald habe es unterlassen, den nötigen Antrag dazu zu stellen. Die herzögliche Kanzlei bestreitet dies und beschuldigt die Kanzlei, den Antrag verschlampt zu haben. Unterdessen berichten Gewährsleute, dass der Albenhuser Bund sich selbst bei der Kaiserin um das Stapelrecht bewirbt. Der KOSCH-KURIER bemühte sich um einen Kommentar der Handelshäuser Stippwitz und Markwardt, die ja dem Bund angehören, jedoch vergeblich. Stordian Mönchlinger