Sindelsaumer Miliz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus KoschWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Geron (D | B)
Geron (D | B)
K
Zeile 10: Zeile 10:
 
|- bgcolor="#EEAD0E"; valign="top"
 
|- bgcolor="#EEAD0E"; valign="top"
 
|Waffengattungen
 
|Waffengattungen
|Armbruster und leichte Infanterie
+
|Armbruster, Axtschwinger und Spießer
 
|- bgcolor="#EEAD0E"; valign="top"
 
|- bgcolor="#EEAD0E"; valign="top"
 
|Typ
 
|Typ

Version vom 14. Juli 2010, 15:30 Uhr

Sindelsaumer Miliz
Befehlshaber Baron Erlan von Sindelsaum
Heimat Baronie Sindelsaum
Waffengattungen Armbruster, Axtschwinger und Spießer
Typ Waffentreue
Feldzeichen/Wappen Weißer Halbmond auf türkis

Struktur

Bei jedem Ruf zu den Waffen kann der jeweilige Baron festlegen, wie groß das Aufgebot sein soll. Es mag geschehen, dass viele hundert Landleute zu den Waffen gerufen werden, aber genausogut können es auch nur ein paar dutzend sein. In der uralten Sindelsaumer Schildordnung wird beispielsweise geregelt, wer mit wie vielen Männern und Frauen von seinem Hof in der Miliz zu dienen hat. Grundsätzlich ist zu sagen, dass sich die Zahl der Personen die zum Waffendienst ausgesandt werden müssen an der Größe des Hofes bemisst. Reiche Grundbesitzer müssen sogar ein geeignetes Pferd mit sich führen. Die Zwerge in der Baronie dürfen eigentlich nicht zur Miliz eingezogen werden, aber sie beteiligen sich freiwillig an dieser. Der Waffendienst bemisst sich, wie im Mittelreich allgemein üblich auf 40 Tage. Letzten Endes handelt es sich bei der Schildordnung jedoch um eine Ideensammlung für den Baron an die er sich halten kann, oder eben auch nicht. Daher kann das Aufgebot je nach Situation stark schwanken.

Generell handelt es sich bei der Miliz um die Landwehr der Baronie Sindelsaum. Theoretisch wäre wohl in etwa jeden vierte Person in den Sindelsaumer Landen waffenfähig, aber tatsächlich muss nur ein bestimmter Anteil an der Bevölkerung wirklich ausrücken. Sollten jedoch feindliche Horden in Sindelsaum selbst einfallen würden wohl alle waffenfähigen Männer und Frauen eingezogen. Im Ernstfall wird die Barabeiner Burgwache zur Verstärkung der Miliz herangezogen.

Tatsächlich wurde die Miliz in den letzten einhundert Jahren nur vereinzelt zu den Waffen gerufen worden und die Männer und Frauen sind für eine Schlacht nicht zu gebrauchen. Baron Erlan zieht in jüngster Zeit immer wieder Mitglieder der Miliz zum Wachdienst auf der Burg Barabein heran, da die eigentliche Burgwache teilweise für andere Aufgaben benötigt wird.

Die Miliz auf dem Marsch. Mit freundlicher Genehmigung von Ulisses und Mia Steingräber

Das Wappen der Baronie weht natürlich über den Köpfen der Waffentreuen. Dazu kommen dann noch die Banner der beteiligten Adligen, was teilweise zu Verwirrung führen kann. Alle Waffentreuen, ob nun Baron, oder einfacher Bauer sind durch die Schildordnung dazu verpflichtet sich einen weiße Mondsichel auf Brust und Rücken zu nähen, damit im Kampf eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Anfangs wurde diese Regelung nicht so recht durchgesetzt, doch mittlerweile haben die Barone eine große Menge von weißen Mondsicheln in den Arsenalen in Barabein lagern, um damit alle Waffentreuen auszustatten.

Ausrüstung

In der Sindelsaumer Schildordnung wurde einst festgelegt, dass das geleistete Ersatzgeld in den Kauf von Waffen und Rüstungen für die Waffentreue fließen soll. Trotz der schlechten Erfahrungen in den kaiserlosen Zeiten wurde diese Regelung kaum umgesetzt. Dennoch ist die Ausrüstung der Miliz ordentlich, denn während der kaiserlosen Zeiten wurden große Mengen an Waffen und Rüstungen auf Burg Barabein eigelagert. Daher ist die Ausrüstung zwar gut, aber teilweise auch veraltet. Auch manch seltsames Stück findet sich bei der potentiellen Ausrüstung, denn hier wurden auch Beutestücke aus den kaiserlosen Zeiten gelagert. Außer Armbrust und Axt, die ohnehin jeder in der Gegend besitzt müssen die Waffentreuen daher keine Ausrüstung mitbringen.

Ausbildungsstand

Datei:Mondsichel.png
Das Abzeichen der Burgwache.

Der Ausbildungsstand der Waffentreuen ist naturgemäß schlecht. Immerhin handelt es sich bei ihnen um Bauern und Handwerker, die sich normalerweise nicht mit dem Kriegshandwerk auseinander setzen. Da das Armbrustschießen im Kosch ein Volkssport sind die meisten Waffentreue dennoch gute Armbruster. In den vergangenen Jahren haben die meisten Waffentreue keine Schlacht mehr gesehen und so haben sie jede Kriegstüchtigkeit verloren. Dabei hilft es auch wenig, dass die Sindelsaumer Schildordnung einst festschreibt, dass die Waffentreuen selbst dann ausrücken müssen, wenn kein Kampf droht. Als Einzelperson mögen die Bauern und Handwerker halbwegs brauchbare Kämpfer sein, doch als Einheit sind sie kaum zu gebrauchen.


Wehrhaftigkeit:

Kriegswesen im Kosch  | Rondra  | Rittertum  | Trutzritter  | Heldenzeit  | Provinztruppen  | Wehrmeister | Schlachten  | Fehden & Zwiste  | Fürstenfrieden  | Kriegsartikel  | Landwacht  | Ersatzgeld  | Waffen  | Belagerung  | Burgen und Schlösser