Reichsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Reichsgericht des Neuen Reiches besteht aus zwei Kammern mit jeweils acht Richtern. Die erste Kammer ist mit Baronen und Grafen besetzt, die zweite mit Junkern, Edlen und Rittern. Die letzte große Umbesetzung erfolgte noch 21 Hal durch König Brin. Zusätzlich gibt es das Amt des Reichscronanwaltes (derzeit vakant), der beiden Kammer zugeordnet ist und dort stets die erste (und möglicherweise entscheidende Stimme abgibt), sowie den Reichsseneschall, der durch seine Zustimmung den Urteilen Rechtskraft verleiht. Dieses Amt liegt traditionsgemäß bei den Herzögen der Nordmarken.  
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Das Reichsgericht des Neuen Reiches besteht aus zwei Kammern mit jeweils acht Richtern. Die erste Kammer ist mit Baronen und Grafen besetzt, die zweite mit Junkern, Edlen und Rittern. Die letzte große Umbesetzung erfolgte noch 21 Hal durch König Brin. Zusätzlich gibt es das Amt des Reichscronanwaltes (seit neuestem Landgraf [[Alrik Custodias-Greifax von Gratenfels]]), der beiden Kammer zugeordnet ist und dort stets die erste (und möglicherweise entscheidende Stimme abgibt), sowie den Reichsseneschall, der durch seine Zustimmung den Urteilen Rechtskraft verleiht. Dieses Amt liegt traditionell bei einem der Herzöge des Reiches (früher [[Jast Gorsam vom Großen Fluss]], zuvor Kunibald Frankward von Ehrenstein).
  
Der Kosch stellt in der ersten Kammer angesichts seiner Größe eine erstaunliche Anzahl der Richter:
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Der bekannt kaisertreue Kosch stellt in der ersten Kammer im Vergleich zu seiner geringen Größe eine erstaunliche Anzahl der Richter:
  
 
* Graf [[Growin Sohn des Gorbosch]] von Ferdok (Erster Reichs-Cammer-Richter)
 
* Graf [[Growin Sohn des Gorbosch]] von Ferdok (Erster Reichs-Cammer-Richter)
* Baron [[Graphiel Blauendorn-Lacara| Graphiel von Blauendorn]] (als Nachfolger seines Vaters Myros (Tod), dieser wiederum als Nachfolger des Barons [[Barytoc Naniec Thuca]] (Amtsverzicht))
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* Baron [[Graphiel Blauendorn-Lacara von Metenar| Graphiel von Blauendorn]] (als Nachfolger seines Vaters Myros (Tod), dieser wiederum als Nachfolger des Barons [[Barytoc Naniec Thuca]] (Amtsverzicht))
* Baron [[Merwerd Stoia von Vinansamt]]
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* Baron [[Kordan von Blaublüten-Sighelms Halm‎]] (als Nachfolger von Baron [[Merwerd Stoia von Vinansamt]] (Amtsverzicht [[1032]] BF)
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* [[Hagen von Salmingen-Sturmfels]], Baron von Salmingen, hat kürzlich auf seinen Sitz verzichtet. Neubesetzung durch den Garetier [[gar:Garetien:Hilbert von Hartsteen|Hilbert von Hartsteen]].
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Weitere Richter der ersten Kammer:'''
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* Baron [http://www.dohlenfelde.de/Leuthe.php?standID=hochadel&recordID=angrondvonsturmfels Angrond von Sturmfels] (Nordmarken, Halbbruder des koscher Barons [[Hagen von Salmingen-Sturmfels]])
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* Baron Keven von Grassing
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* Baronin Urinai von Rondbirge
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* Baron Leomar von Eichmoor
  
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Vor Jahren versuchten die Reichsrichter Graf Growin und Baron Stoia, die Amtsausübung des Seneschalls nach dessen Angriff auf den Großinquisitor Rapherian von Eslamshagen zu verhindern, ihre Blockadehaltung blieb jedoch angesichts der borbaradianischen Invasion ohne Folgen.
  
Weitere bekannte Richter:
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==Quellen==
* Baron [[Angrond von Sturmfels]] (Nordmarken, Bruder des koscher Barons [[Hagen von Sturmfels]])
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===Offizielles===
 
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* [[wikav:Aventurien - Das Lexikon des Schwarzen Auges|Das Lexikon des Schwarzen Auges]]
 
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* [[wikav:Aventurischer Bote Nr. 131|Aventurischer Bote Nr. 131]], S. 10
Vor Jahren versuchten die Reichsrichter Graf Growin und Baron Stoia, die Amtsausübung des Seneschalls nach dessen Angriff aufgrund dessen Angriffs auf den Großinquisitor Rapherian von Eslamshagen zu verhindern, ihre Blockadehaltung blieb jedoch angesichts der borbaradianischen Invasion ohne Folgen.
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===Inoffizielles===
 
 
Die Zukunft des Reichsgerichts ist angesichts der Umwälzungen im Reiche derzeit unklar.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
'''Quellen:'''
 
 
* [[Kosch-Kurier 6]], S. 1, 12
 
* [[Kosch-Kurier 6]], S. 1, 12
* Lexikon
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==Links==
* AB 131, S. 10
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*[[gar:Reichsgericht|Das Reichsgericht im GGP-Wiki]]
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*[[wikav:Reichsgericht|Das Reichsgericht im Wiki Aventurica]]
  
[[Kategorie:Titel und Ämter]]
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[[Kategorie:Verzeichnisse]][[Kategorie:Titel und Ämter]]

Aktuelle Version vom 10. Juli 2019, 18:46 Uhr

Das Reichsgericht des Neuen Reiches besteht aus zwei Kammern mit jeweils acht Richtern. Die erste Kammer ist mit Baronen und Grafen besetzt, die zweite mit Junkern, Edlen und Rittern. Die letzte große Umbesetzung erfolgte noch 21 Hal durch König Brin. Zusätzlich gibt es das Amt des Reichscronanwaltes (seit neuestem Landgraf Alrik Custodias-Greifax von Gratenfels), der beiden Kammer zugeordnet ist und dort stets die erste (und möglicherweise entscheidende Stimme abgibt), sowie den Reichsseneschall, der durch seine Zustimmung den Urteilen Rechtskraft verleiht. Dieses Amt liegt traditionell bei einem der Herzöge des Reiches (früher Jast Gorsam vom Großen Fluss, zuvor Kunibald Frankward von Ehrenstein).

Der bekannt kaisertreue Kosch stellt in der ersten Kammer im Vergleich zu seiner geringen Größe eine erstaunliche Anzahl der Richter:

Weitere Richter der ersten Kammer:

Vor Jahren versuchten die Reichsrichter Graf Growin und Baron Stoia, die Amtsausübung des Seneschalls nach dessen Angriff auf den Großinquisitor Rapherian von Eslamshagen zu verhindern, ihre Blockadehaltung blieb jedoch angesichts der borbaradianischen Invasion ohne Folgen.

Quellen

Offizielles

Inoffizielles

Links