Reichsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Reichsgericht des Neuen Reiches besteht aus zwei Kammern mit jeweils sieben Richtern. Die erste Kammer ist mit Baronen und Grafen besetzt, die zweite mit Junkern, Edlen und Rittern. Die letzte große Umsetzung erfolgte noch 21 Hal durch König Brin.  
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Das Reichsgericht des Neuen Reiches besteht aus zwei Kammern mit jeweils sieben Richtern. Die erste Kammer ist mit Baronen und Grafen besetzt, die zweite mit Junkern, Edlen und Rittern. Die letzte große Umbesetzung erfolgte noch 21 Hal durch König Brin.  
  
 
Der Kosch stellt in der ersten Kammer angesichts seiner Größe eine erstaunliche Anzahl der Richter:
 
Der Kosch stellt in der ersten Kammer angesichts seiner Größe eine erstaunliche Anzahl der Richter:
  
 
* Graf [[Growin Sohn des Gorbosch]] von Ferdok
 
* Graf [[Growin Sohn des Gorbosch]] von Ferdok
* Baron [[Graphiel von Blauendorn]] (als Nachfolger seines Vaters Myros, dieser wiederum als Nachfolger des Barons [[Barytoc Naniec Thuca]] (Amtsverzicht)
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* Baron [[Graphiel von Blauendorn]] (als Nachfolger seines Vaters Myros (Tod), dieser wiederum als Nachfolger des Barons [[Barytoc Naniec Thuca]] (Amtsverzicht))
 
* Baron [[Merwerd Stoia von Vinansamt]]
 
* Baron [[Merwerd Stoia von Vinansamt]]
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* Baron [[Angrond von Sturmfels]] (Nordmarken, Bruder des koscher Barons [[Hagen von Sturmfels]])
  
 
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Version vom 15. September 2008, 09:54 Uhr

Das Reichsgericht des Neuen Reiches besteht aus zwei Kammern mit jeweils sieben Richtern. Die erste Kammer ist mit Baronen und Grafen besetzt, die zweite mit Junkern, Edlen und Rittern. Die letzte große Umbesetzung erfolgte noch 21 Hal durch König Brin.

Der Kosch stellt in der ersten Kammer angesichts seiner Größe eine erstaunliche Anzahl der Richter:


Weitere bekannte Richter:

Quellen: