Ein neuer Wind - Verhandlungen: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Weiterblättern|Vorseite=[[Briefspieltext vielleicht mit::Ein neuer Wind - Zwei Belagerungen]]|Nachseite=[[Briefspieltext vielleicht mit::Ein neuer Wind - Das Fehdeende]]}}
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9. Ingerimm [[Jahr ist::1035]], [[Handlungsort ist::Salzmarken]]<br/><br/>
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[[Briefspieltext mit::Angbart von Salzmarken-See]] sollte Recht behalten. Bereits am 9. Ingerimm traf [[Briefspieltext mit::Anshold vom Eberstamm]] auf Burg [[Briefspieltext mit::Fuchsfels]] ein um zwischen den beiden Seiten zu verhandeln. Angbart hatte gehofft das sich das Fürstenhaus nicht einmischen würde, verlangte Anshold von Angbart doch die Freigabe Erlans ohne für den Baron ein Lösegeld zu zahlen. Erlan hatte einst zu der Gruppe gezählt die Anshold aus einer misslichen Lage im Wengenholm befreit hatte. So wurde über die nächsten Tage folgender Vertrag ausgehandelt.
 
 
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Hiermit bezeugen wir Angbart von Salzmarken-See und [[Hauptdarsteller ist::Erlan von Sindelsaum]], im Beisein Prinz Ansholds vom Eberstamm das unsere Fehde hiermit ein Ende gefunden hat.<br/>
Hiermit bezeugen wir Angbart von Salzmarken-See und [[Briefspieltext mit::Erlan von Sindelsaum]], im Beisein Prinz Ansholds vom Eberstamm das unsere Fehde hiermit ein Ende gefunden hat.<br/>
 
 
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Baron Erlan von Sindelsaum soll ohne Zahlung eines Lösegeldes freigesetzt, sobald sein Gefolge ausgelöst wurde.<br/>
 
Baron Erlan von Sindelsaum soll ohne Zahlung eines Lösegeldes freigesetzt, sobald sein Gefolge ausgelöst wurde.<br/>
 
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Die Sindelsaumer müssen lösen<br/>
 
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Die elf Sindelsaumer Waffenknechte müssen für je 250 Golddukaten gelöst werden.<br/>
 
Die elf Sindelsaumer Waffenknechte müssen für je 250 Golddukaten gelöst werden.<br/>
 
Die sechzehn Pferde müssen für je 250 Goldstücke gelöst werden.<br/>
 
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Die Salzmärker müssen lösen<br/>
 
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Der Ritter [[Briefspieltext mit::Baduar von Salzmarken]] muss für 1500 Golddukaten gelöst werden.<br/>
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Die drei Salzmärker Reiter müssen für je 250 Golddukaten gelöst werden.<br/>
 
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Die vier Salzmärker Pferde müssen für je 250 Golddukaten gelöst werden.<br/>
 
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Die Salzmärker müssen die Burg [[Briefspieltext mit::Barabein (Burg)|Barabein]], ohne Mitnahme von irgendwelchen Gütern verlassen. Die Sindelsaumer sollen sie daran nicht hindern.<br/>
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Die Sindelsaumer müssen die Belagerung der Burg Fuchsfels aufheben.<br/>
 
Die Sindelsaumer müssen die Belagerung der Burg Fuchsfels aufheben.<br/>
 
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Die Sindelsaumer behalten das Land aus der Rohalssteger Schenkung und übergeben dies dem Kloster Barabein. Selbiges Kloster soll seinen bisherigen Sitz aufgeben und seinen Sitz dort bauen wo das Haus Sindelsaum seinen Wachturm errichten ließ. Selbiger Turm geht in den Besitz des Klosters über. Im Traviatempel des Klosters soll eine Grablege für Ingrimma von Salzmarken geschaffen werden. Das Kloster soll fortan den Namen [[Briefspieltext mit::Eichenholtz]] tragen. Sowohl die Häuser Sindelsaum als auch Salzmarken sollen je fünfzehnhundert Golddukaten zu dieser Unternehmung beitragen.<br/>
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Die Sindelsaumer behalten das Land aus der Rohalssteger Schenkung und übergeben dies dem Kloster Barabein. Selbiges Kloster soll seinen bisherigen Sitz aufgeben und seinen Sitz dort bauen wo das Haus Sindelsaum seinen Wachturm errichten ließ. Selbiger Turm geht in den Besitz des Klosters über. Im Traviatempel des Klosters soll eine Grablege für Ingrimma von Salzmarken geschaffen werden. Das Kloster soll fortan den Namen [[Handlungsort ist::Eichenholtz]] tragen. Sowohl die Häuser Sindelsaum als auch Salzmarken sollen je fünfzehnhundert Golddukaten zu dieser Unternehmung beitragen.<br/>
 
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Alle hier nicht genannte rechtmäßige Fehdebeute muss nicht zurückgegeben werden.
 
Alle hier nicht genannte rechtmäßige Fehdebeute muss nicht zurückgegeben werden.
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Aktuelle Version vom 2. April 2022, 14:12 Uhr


9. Ingerimm 1035, Salzmarken


Angbart von Salzmarken-See sollte Recht behalten. Bereits am 9. Ingerimm traf Anshold vom Eberstamm auf Burg Fuchsfels ein um zwischen den beiden Seiten zu verhandeln. Angbart hatte gehofft das sich das Fürstenhaus nicht einmischen würde, verlangte Anshold von Angbart doch die Freigabe Erlans ohne für den Baron ein Lösegeld zu zahlen. Erlan hatte einst zu der Gruppe gezählt die Anshold aus einer misslichen Lage im Wengenholm befreit hatte. So wurde über die nächsten Tage folgender Vertrag ausgehandelt.

Hiermit bezeugen wir Angbart von Salzmarken-See und Erlan von Sindelsaum, im Beisein Prinz Ansholds vom Eberstamm das unsere Fehde hiermit ein Ende gefunden hat.

Baron Erlan von Sindelsaum soll ohne Zahlung eines Lösegeldes freigesetzt, sobald sein Gefolge ausgelöst wurde.

Die Sindelsaumer müssen lösen
Der Edle Thalian Has von Hügelsaum muss für 1500 Golddukaten gelöst werden.
Der Ritter Balinor von den Silberfällen muss für 1000 Golddukaten gelöst werden.
Der Ritter Grimwulf von Borking muss für 1000 Golddukaten gelöst werden.
Der Burgvogt Roglom Sohn des Rugax muss für 500 Golddukaten gelöst werden.
Der Knappe Praiophatius von Gernebruch muss für 500 Golddukaten gelöst werden.
Die elf Sindelsaumer Waffenknechte müssen für je 250 Golddukaten gelöst werden.
Die sechzehn Pferde müssen für je 250 Goldstücke gelöst werden.

Die Salzmärker müssen lösen
Der Ritter Baduar von Salzmarken muss für 1500 Golddukaten gelöst werden.
Die drei Salzmärker Reiter müssen für je 250 Golddukaten gelöst werden.
Die vier Salzmärker Pferde müssen für je 250 Golddukaten gelöst werden.

Die Salzmärker müssen die Burg Barabein, ohne Mitnahme von irgendwelchen Gütern verlassen. Die Sindelsaumer sollen sie daran nicht hindern.

Die Sindelsaumer müssen die Belagerung der Burg Fuchsfels aufheben.

Die Sindelsaumer behalten das Land aus der Rohalssteger Schenkung und übergeben dies dem Kloster Barabein. Selbiges Kloster soll seinen bisherigen Sitz aufgeben und seinen Sitz dort bauen wo das Haus Sindelsaum seinen Wachturm errichten ließ. Selbiger Turm geht in den Besitz des Klosters über. Im Traviatempel des Klosters soll eine Grablege für Ingrimma von Salzmarken geschaffen werden. Das Kloster soll fortan den Namen Eichenholtz tragen. Sowohl die Häuser Sindelsaum als auch Salzmarken sollen je fünfzehnhundert Golddukaten zu dieser Unternehmung beitragen.

Alle hier nicht genannte rechtmäßige Fehdebeute muss nicht zurückgegeben werden.