Reichsgericht
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Das Reichsgericht des Neuen Reiches besteht aus zwei Kammern mit jeweils sieben Richtern. Die erste Kammer ist mit Baronen und Grafen besetzt, die zweite mit Junkern, Edlen und Rittern. Die letzte große Umsetzung erfolgte noch 21 Hal durch König Brin.
Der Kosch stellt in der ersten Kammer angesichts seiner Größe eine erstaunliche Anzahl der Richter:
- Graf Growin Sohn des Gorbosch von Ferdok
- Baron Graphiel von Blauendorn (als Nachfolger seines Vaters Myros, dieser wiederum als Nachfolger des Barons Barytoc Naniec Thuca (Amtsverzicht)
- Baron Merwerd Stoia von Vinansamt
Quellen:
- Kosch-Kurier 6, S. 1, 12
- Lexikon