Fürstenbirnen: Unterschied zwischen den Versionen

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Entlang so mancher Landstraße stehen Obstbaumalleen (vor allem Apfel- und Birnbäume) und es gilt das großzügige Recht, dass ein jeder redliche Wanderer auf diesen Straßen die Früchte pflücken darf, die er erreichen kann und als Wegzehrung benötigt. Wer dieses Recht ausnutzt oder diese Früchte gar verkaufen will, darf sich nicht wundern, wenn er dafür von den braven Landleuten mit Pferdeäpfeln „belohnt“ und aus dem Dorf vertrieben wird.
Entlang so mancher Landstraße stehen Obstbaumalleen (vor allem Apfel- und Birnbäume) und es gilt das großzügige Recht, dass ein jeder redliche Wanderer auf diesen Straßen die Früchte pflücken darf, die er erreichen kann und als Wegzehrung benötigt. Wer dieses Recht ausnutzt oder diese Früchte gar verkaufen will, darf sich nicht wundern, wenn er dafür von den braven Landleuten mit Pferdeäpfeln „belohnt“ und aus dem Dorf vertrieben wird.


Diese Tradition soll auf Fürst [[Idamil vom Eberstamm (Fürst)|Idamil]] zurückgehen und wird bis heute innig gepflegt.
Diese Tradition soll auf Fürst [[Idamil vom Eberstamm (Fürst)|Idamil]] zurückgehen und wird bis heute innig als [[Travia|traviagefällig]]-gastlicher Brauch gepflegt.


[[Kategorie:Flora und Fauna]][[Kategorie:Tafelfreuden]]
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Version vom 23. April 2008, 19:04 Uhr

Entlang so mancher Landstraße stehen Obstbaumalleen (vor allem Apfel- und Birnbäume) und es gilt das großzügige Recht, dass ein jeder redliche Wanderer auf diesen Straßen die Früchte pflücken darf, die er erreichen kann und als Wegzehrung benötigt. Wer dieses Recht ausnutzt oder diese Früchte gar verkaufen will, darf sich nicht wundern, wenn er dafür von den braven Landleuten mit Pferdeäpfeln „belohnt“ und aus dem Dorf vertrieben wird.

Diese Tradition soll auf Fürst Idamil zurückgehen und wird bis heute innig als traviagefällig-gastlicher Brauch gepflegt.