Fehde oder Fürstenspruch?

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Ausgabe Nummer 84 - Efferd 1048 BF

Fehde oder Fürstenspruch?

Der Streit zwischen Drift und Nadoret spitzt sich zu

BRN. DRIFT, Efferd 1048 BF. Sorgenfalten prägen die Gesichter vieler Bürger der Baronie Drift, denn alles deutet darauf hin, dass Baronin Gascha Tochter der Gambira ihre Streitkräfte für einen Waffengang gegen Nadoret rüstet. Seit der Gefangennahme ihres Gemahls Brumil auf Burg Nadoret vor fast einem halben Jahr herrscht sie über die Baronie im Südwesten der Grafschaft Ferdok – und im Gegensatz zu ihrem Mann scheint sie keine Kosten zu scheuen, um Drift wehrfähig zu machen.

Die Fehde zwischen Drift und Nadoret schwelt bereits seit 1041 BF und entflammte während der Auersbrücker Fehde erneut. Diesmaliger Zankapfel ist die Herrschaft über das Junkertum Durstein (Siehe KOSCH-KURIER 83, Seite 5).

Händler und Bürger beobachten, dass immer mehr Kreuzer aus dem Umlauf verschwinden – ein klares Zeichen dafür, dass Eisen für Waffen gesammelt wird. Wehrübungen in den Dörfern nehmen zu, die Schmiedefeuer der Waffengesellschaft Durstein lodern Tag und Nacht, und Boten hetzen zwischen Drift, den Zwergenbingen des Amboss sowie Söldnerlagern dies- und jenseits des Koschs hin und her. Händler berichten von massiven Ankäufen von Trockenproviant und Verbandsmaterial, und fahrende Ritter kehren am Drifter Baronshof ein, wo sie auf dem Hauptplatz vor der Hopfenburg ihre Zelte aufschlagen.

Die Nadoreter haben mehrfach Lösegeld für Baron Brumil gefordert, doch seine Frau wies alle Angebote zurück: „Sollte mein Gemahl nicht bald freikommen, werde ich zu den Waffen greifen und dem Nadoreter Drachen den Kopf abschlagen – so wie einst die heilige Organa dem roten Ancarion“, ließ sie verlauten – eine Drohung, die bei ihren Gegnern nicht ungehört blieb. Doch Hakan von Nadoret zeigt sich unbeeindruckt: „Krieg ist zwecklos“, erwiderte er öffentlich. „Brumil ist in unserer Hand, und das Haus Nadoret samt seiner Verbündeten übertrifft die Truppen der Baronin bei Weitem. Wir bieten eine Lösung auf friedlichem Wege: Sühnegeld für Brumils Freilassung – doch die Baronin hat bisher abgelehnt. Wo Nadoret einen silbernen Weg anbietet, verlangt sie einen eisernen.“

Trotz dieser Worte verstärken auch in Nadoret die Soldaten ihre Übungen. Die Truppen rücken zusammen, und die weit verstreuten Kräfte des Hauses sammeln sich im Zentrum ihrer Macht. Steht gar ein Präventivschlag bevor?

Während die Anspannung wächst, brodelt die Gerüchteküche am Fürstenhof: Angeblich erwägt Fürst Anshold vom Eberstamm, das fürstliche Hofgericht einzuberufen, um den Streit zwischen Nadoret und Drift zu schlichten, bevor Blut vergossen wird. Sollte dies zutreffen, wäre es eine außergewöhnliche Entscheidung, denn das Hofgericht tritt nur selten und nur in schwerwiegenden Fällen zusammen – zuletzt im Götterlauf 1021 BF, als über Conrad Salfridjes von Rohalssteg gerichtet wurde, und davor 1009 BF, als Baron Lechdan von Jergenquell Klage gegen Seine Hochwohlgeboren, den Grafen Hakan von Wengenholm, führte.

Die Einberufung des Hofgerichts selbst könnte von manchen Beobachtern bereits als Parteinahme des Fürsten gewertet werden, denn der Vorsitz gebührt traditionell dem Grafen von Ferdok – in diesem Falle Seiner Hochwohlgeboren Growin, dem das Haus Nadoret nicht wohlgesonnen ist. „Ihm zur Seite aber sollen mit klugem Rate und weisem Urteil stehen ein Geweihter des Herrn Praios, ein Baron Unseres Landes, der Vogt und Burgsass Unserer Feste Fürstenhort und ein aufrechter Koscher endlich, der frei geboren, nimmer ein Verbrechen getan hat und auch nicht in Schuldknechtschaft gefallen“, so heißt es in der maßgeblichen Verfügung aus der Hand Fürst Bernfreds.

Über die Jahre hat sich eingebürgert, dass der Praiosgeweihte stets ein Abgesandter der Abtei Prasunk ist, die wiederum im Nadoreter Land liegt, während der Baronssitz seit den Zeiten Fürst Idamils dem Hause Zweizwiebeln zufiel. Da dieses Haus inzwischen nicht mehr im Range der Barone weilt, bleibt abzuwarten, wer an seine Stelle tritt. Ebenso wird mit Spannung erwartet, wer diesmal den Platz des aufrechten Koscher Bürgers einnehmen wird.

Die Glaubwürdigkeit des Hofgerichts und die Akzeptanz seiner Entscheidungen stehen und fallen mit jenen, die ihm angehören. Während es für die Schriftleitung des KOSCH-KURIER gewiss ist, dass unser weiser Fürst nur Männer und Frauen von bester Tugend und Ehre entsenden wird, bleibt zu hoffen, dass all jene, die sein Urteil betrifft, mit klarem Geiste und redlichem Herzen die weise Fügung des Fürsten erkennen – und ihm mit Vertrauen begegnen.

Dara Guttel