An den Ufern der Sindel: Unterschied zwischen den Versionen

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In angenehmer Atmosphäre plauderten die beiden Barone und man verstand sich blendend. Gegen später Stunde lenkte der Baron von Sindelsaum das Gespräch jedoch auf ein heikles Thema. Vor etwa zweihundert Jahren hatte sich das damalige Baronshaus von Sindelsaum, die [[Akteursnennung ist::Haus Entensteg|Familie Entensteg]], in einer erbitterten Fehde mit dem [[Akteursnennung ist::Haus Salzmarken]] befunden. Grund waren, wie sollte es auch anders sein, unbezahlte Schulden der Entenstegs bei den Salzmarkens. Vierundvierzig Jahre wütete die Fehde, und zahlreiche Mitglieder der Familien fanden einen gewaltsamen Tod. Schließlich erlangten die beiden Häusern jedoch einen Ausgleich, und ein Stück Land wurde an das Haus Salzmarken abgetreten und der Baronie Rohalssteg zugeschlagen, bis die Entenstegs die Schulden bezahlt hätten.
 
In angenehmer Atmosphäre plauderten die beiden Barone und man verstand sich blendend. Gegen später Stunde lenkte der Baron von Sindelsaum das Gespräch jedoch auf ein heikles Thema. Vor etwa zweihundert Jahren hatte sich das damalige Baronshaus von Sindelsaum, die [[Akteursnennung ist::Haus Entensteg|Familie Entensteg]], in einer erbitterten Fehde mit dem [[Akteursnennung ist::Haus Salzmarken]] befunden. Grund waren, wie sollte es auch anders sein, unbezahlte Schulden der Entenstegs bei den Salzmarkens. Vierundvierzig Jahre wütete die Fehde, und zahlreiche Mitglieder der Familien fanden einen gewaltsamen Tod. Schließlich erlangten die beiden Häusern jedoch einen Ausgleich, und ein Stück Land wurde an das Haus Salzmarken abgetreten und der Baronie Rohalssteg zugeschlagen, bis die Entenstegs die Schulden bezahlt hätten.

Aktuelle Version vom 1. Mai 2021, 17:10 Uhr


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Ausgabe Nummer 55 - Rondra 1035 BF

An den Ufern der Sindel

Wie ein alter Familienzwist ein gütliches Ende fand

ROHALSSTEG. Es begab sich, dass Baron Erlan von Sindelsaum seinen südlichen Nachbarn, den Baron von Rohalssteg Conrad Salfridjes von Rohalssteg, an einem lauen Frühlingstag besuchte.

In angenehmer Atmosphäre plauderten die beiden Barone und man verstand sich blendend. Gegen später Stunde lenkte der Baron von Sindelsaum das Gespräch jedoch auf ein heikles Thema. Vor etwa zweihundert Jahren hatte sich das damalige Baronshaus von Sindelsaum, die Familie Entensteg, in einer erbitterten Fehde mit dem Haus Salzmarken befunden. Grund waren, wie sollte es auch anders sein, unbezahlte Schulden der Entenstegs bei den Salzmarkens. Vierundvierzig Jahre wütete die Fehde, und zahlreiche Mitglieder der Familien fanden einen gewaltsamen Tod. Schließlich erlangten die beiden Häusern jedoch einen Ausgleich, und ein Stück Land wurde an das Haus Salzmarken abgetreten und der Baronie Rohalssteg zugeschlagen, bis die Entenstegs die Schulden bezahlt hätten.

Jenes Stück Land befindet sich bis heute im Besitz des Hauses Salzmarken, und so sprach Erlan von Sindelsaum die Sache an. Der Baron von Rohalssteg schien von dem Ersuchen seines Gastes um Rückgabe des Stückes Landes wenig überrascht. Im Grunde handelte es sich um ein winziges Fleckchen nördlich der Sindel, und so gab er besagtes Stück Land ohne langes Federlesen an seinen Nachbarn ab. Nicht einmal der Junker Angbart, zu dessen Lehen das Land gehörte, hatte diesen Flecken jemals genutzt. Der Abend klang daraufhin harmonisch bei gutem Angbarer Dunklem am Kamin der Burg aus.

Ganz und gar nicht erfreut war jedoch Angbart von Salzmarken-See. Es heißt, er sei drei Tage lang wütend durch seine Burg gestreift, ohne dass es einer seiner Diener gewagt hätte ihn anzusprechen. Dabei soll er immer wieder gemurmelt haben: „Das kann dieser Emporkömmling nicht machen. Das werde ich nicht zulassen.“ Derweil versetzte der Grenzgreve im Beisein der beiden Barone schon die Grenzsteine, so dass nun wieder die Sindelbrücke den Übergang von Sindelsaum nach Rohalssteg markiert. Der vermögende Junker Angbart, der selbst auf den Baronstitel von Rohalssteg schielt, soll jedoch auf Rache für diese Schmach sinnen und gar nach einem gerühmten Garether Advokaten geschickt haben, um die Abtretung anzufechten.


Garubold Topfler