Benutzer:Baduar

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Meine Charaktere im Kosch

Lehen im Kosch

Briefspieltexte

Bearbeitungsseiten und To Dos

  • Bastelseiten

To Do:

  • Haus Eichstein:
    • Verwandschaftsverhältnisse und Stammbaum
    • Verbindungen zu anderen Häusern im Kosch, Hinterkosch und Außerkosch
    • Stammbaum des Hauses
    • Geschichte des Hauses und der Wasserburg ergänzen und angleichen
  • Baduar:
    • Lebensgeschichte weiter ausarbeiten, Tätigkeiten als dienender Ritter etc.
      • Schlachten und Kriege
      • Weitere Aufgaben
  • Niam:
    • Ehepartner finden (?)
    • Texte und Geschichten als Schlachtreiterin / Hausritterin Haus Eberstamm
  • Alma:
    • Geweihten-, Kirchen- und Klerusseite aktualisieren
    • Briefspieltexte - Praioskirche "beleben"
  • Aldare - Inhalte
  • Pergrin - Inhalte
  • Aldare und Baduar - Kinder
    • Quendan:
      • Page - Haus Sindelsaum
    • Fiona:
      • Magierausbildung - Akademie noch offen (Kuslik, Punin, Rashtul oder Konzil?)
    • Firutin, noch offen
    • Celissa, noch offen
  • Rohalssteg
    • Beschreibungen
    • Geschichte
    • Hintergrund
    • Ortschaften
    • Sonstiges
      • Tempel etc. - Geweihten-, Kirchen- und Klerusseiten aktualisieren, Tempel und Geweihte aus der Baronie einarbeiten (vor allem Hesindetempel zu Rohalssteg, Firuntempel in Jälach)
  • Sonstiges
    • Kaiserlich Koscher Küchen Kompagnie - Rohalssteg, Angbar
    • Rohalssteger Gestüt - welche Pferde? Welche Zucht?
  • Notizen Ständesystem
    • Freie
      • Bürger
      • Geweihte
      • Gildenmagier
    • Freie Bauern: unterstehen der Gerichtsbarkeit des Lehnsherren (ab Baron aufwärts)
      • Freie Bauern: rechtlich frei, eigenes Grundeigentum, Kopfabgaben (Kaisertaler / Zehnt an Lehnsherrn und Kirche) und Heerbann
      • Zinsbauern: persönlich frei, Abgaben an den Grundherren (Pacht) für das genutzte Land, dazu Kopfabgaben und Heerbann
    • Unfreie: unterstehen der Gerichtsbarkeit ihres Herrn (Grund- oder Leibherr)
      • Hörige: unfrei, dürfen bewegliches Eigentum, aber keinen Grund besitzen; jedoch Eigenwirtschaft betreiben. Sind an das Land gebunden, auf dem sie leben und zu Frondiensten (z. B. 3 Tage die Woche, Vorrecht des Grundherren gegenüber der Eigenwirtschaft) und Abgaben verpflichtet. Als Unfreie nicht heerbannfähig, Schutz und Fürsorge durch den Grundherren.
      • Leibeigene: unfrei, kein eigenes Eigentum, Bindung an den Leibherren. Frondienste auf dem Gut und Land des Leibherren 7 Tage die Woche, keine Eigenwirtschaft. Als Unfreie nicht heerbannfähig, Schutz und Fürsorge durch den Leibherren.
  • Bemaßungen
    • Flächenmaße
      • Ar: 10 x 10m, 100m2
      • Hektar: 100 x 100m, 10.000m2 (aventurisch: Acker, 100x100 Schritt)
      • Hufe: Je nach Definition, fränkische Landhufe = ca. 12 Hektar; fränkische Kleinhufe = ca. 6 Hektar. Abweichende Definition: eine Hufe = 24 Joch, je nach Bodengüte und regionalen Gegebenheiten zwischen 6 und 14 Hektar. Diese Hektarfläche galt früher als Fläche eines vollwertigen Subsistenzbauernhofes.
      • Morgen: jene Fläche, die mit einem einscharigen Pferde- oder Ochsenpflug an einem Vormittag pflügbar ist, je nach Definition ein fünftel bis ein halber Hektar. In Norddeutschland aber auch zwischen 0,6 und 0,9 Hektar. Seit dem späten 19. Jahrhundert ein Viertelhektar. Ein Morgen ist in der Regel die Hälfte eines Jochs.
      • Joch: die Fläche, die von einem Ochsen beziehungsweise einem Ochsengespann an einem einzigen Tag gepflügt werden kann, abhängig von den regionalen Bodengegebenheiten liegt dieser Wert zwischen fünfundzwanzig und sechzig Ar.