Zünfte

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Wo die adligen Damen und Herrn gleich ihrem Vorbild Baduar „Rittsleute, frey und aedel“ sind und allein durch den Lehnseid gebunden, da ist es den niederen Schichten im Kosch ein Bedürfnis, sich fest zusammenzuschließen zu Bünden und Gemeinschaften. Wie würde ein sewerischer Leibeigener staunen: Selbst den hörigen Handwerkern auf dem Lande ist es erlaubt, einer Zunft beizutreten.

Diesen Brauch haben die frühen Koscher Siedler von den Zwergen übernommen und das Recht haben die Aufständischen der Freiheit Wengenholm noch vor Bosparans Fall dem Kaiser selbst abgerungen, als sie, der Orkengefahr zu wehren, ihre Eigenständigkeit aufgaben und sich dem Reiche unterordneten. Der Schwurbund, auf den sich Ordnung (wenngleich nicht eine dem Herrn Praios gefällige) und Einheit der Wengenholmer gründeten, war gleichwohl nicht der alleinige Ursprung der Zünfte, wie wir sie heute kennen. Älter noch sind die zwergischen Bruderschaften, fromme wie die Eherne Gilde von Koschim oder Handwerkerbünde, in denen die Meister die Geheimnisse ihres Berufes hüten und von Generation zu Generation weitergeben.

„Die Zwölf, der Fürst und dann die Gilde“ beschreibt die Allgegenwärtigkeit der Zünfte recht gut. Ohne rechtmäßigen Meisterbrief einer Zunft kann kein Handwerker eine Werkstatt eröffnen. Darüber hinaus regeln die Zünfte das Lehrlingswesen, versorgen Hinterbliebene verstorbener Mitglieder aus der Waisen-Kasse, setzen Qualitätsmaßstäbe und vertreten ihr Handwerk nach außen.

Hochburg des Zunftwesens ist die Stadt Angbar, die als freie Reichsstadt gar ein „zünftiges Regiment“ hat. Zwar mag es nach außen manchmal den Anschein haben, dass es vor allem die reichen Kaufleute, die Stippwitzens und Markwardts sind, die die Geschicke der Stadt lenken, doch besetzen die großen Zünfte wie eh und je weit über zwei Drittel der Sitze im Rat der Zünfte.

Während sich in der Capitale die mächtige Gilde der Schmiede noch einmal in jene der Waffen-, der Gold- und Kunst-, der Grob- und Huf- sowie der Helm- und Kesselschmiede unterteilt, wird’s auf dem Lande gerade umgekehrt gehalten. In den kleinen Residenzstädten der Barone bilden oft artverwandte Handwerke – etwa Tischler, Holzfäller und Küfer – eine gemeinsame Zunft, anderswo schließen sich die Meister mehrerer Ortschaften (wie die Zinngießer in Bragahn) zu einer einzigen Zunft zusammen. Diese Zusammenschlüsse werden auch Werkschaft genannt.

In vielen Orten gibt es außerdem eine Schützengilde, die den Landwehrregimentern der Grafschaften entsprechen, aber auch allerlei gesellige Zusammenünfte ausrichten. In Angbar, Koschtal und Twergentrutz findet jährlich ein aus Wehrübungen hervorgegangenes Preisschießen statt.

Ursprünglich bezog sich der Begriff Zunft allein auf das Handwerk, der der Gilde auf Kaufleute. Inzwischen werden aber beide weitgehend synonym verwendet.

Noch zu erwähnen sind außerdem die von den Zünften zu unterscheidenden Vereine, die sich der Brauchtumspflege widmen - die Chorgemeinschaften, Züchtervereine, Musikzüge und Immanmannschaften, in denen sich Gleichgesinnte zusammengeschlossen haben.

Ehrbare Zünfte (mit Sitz und Stimme im Rat der Stadt Angbar)

  • Wirte und Brauer
  • Bergleute
  • Waffenschmiede
  • Helm- und Kesselschmiede
  • Grob- und Hufschmiede
  • Gold- und Kunstschmiede
  • Maurer und Steinmetze
  • Harnischmacher
  • Zimmerleute
  • Tischler
  • Metzger
  • Schlosser und Mechanici
  • Bronzegießer
  • Hut- und Haubenmacher
  • Zuckerbäcker
  • Schneider
  • Schuster
  • Bader, Heiler und Apotheker

Niedere Zünfte

  • Schiffer und Seefischer
  • Krämer
  • Imker
  • Müller
  • Gerber

Schandbare Handwerke (denen es nicht erlaubt ist, sich zusammenzuschließen)

  • Henker
  • Totengräber